Welche Höhe die BU-Versicherung für Flugschüler haben sollte

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Sie haben Ihre Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer an einer Flugschule begonnen und sind jetzt Flugschüler.
Ihr Medical haben Sie mir der Tauglichkeitsklasse 1 durchlaufen.
Möglicherweise haben Sie Ihre Kosten für Ihre Ausbildung zum Piloten finanziert.
Selbstverständlich stellt sich die Frage wie Sie sich richtig versichern, falls die Tauglichkeitsklasse 1 wegfallen sollte.

Der Wegfall der Tauglichkeitsklasse 1 aufgrund Krankheit, Unfall oder einer Verletzung bedeutet in der Regel das Ende der Pilotenausbildung für den Flugschüler. Hat man als Flugschüler einen Kredit zur Finanzierung der Ausbildung aufgenommen, muss dieser trotzdem zurückbezahlt werden.
Hier hilft die Flugschülerversicherung.
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Die Flugschüler Versicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer besonderen Klausel für Flugschüler. Diese Klausel nennt man Flugdienstuntauglichkeitsklausel oder Loss of Licence (LoL) Klausel. Eine BU-Versicherung ohne eine gute LoL-Klausel ist für Flugschüler sinnlos.


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Höhe der Absicherung

Flugschüler können sich in unserer Flugschülerversicherung bis zu einer Rentenhöhe von 1500,-- Euro monatlich bei Fluguntauglichkeit versichern.
Das Endalter der Fluguntauglichkeitsversicherung liegt bei Flugschülern bei 60 Jahren.

Welche Höhe und Laufzeit der Loss of Licence Versicherung sinnvoll ist

Höhe und Laufzeit der Flugschüler Versicherung müssen richtig gewählt werden

Neben der Frage wie hoch die versicherte Flugdienstuntauglichkeitsrente sein sollte, ist auch die Frage nach der richtigen Laufzeit der Versicherung von großer Bedeutung. Hier soll darauf eingegangen werden.

Die Höhe der Loss of Licence Versicherung sollte so bemessen sein, dass eventuelle Kreditkosten damit beglichen werden können und eine andere Ausbildung wie ein Studium oder eine Berufsausbildung trotzdem noch möglich ist.
Wichtig ist hierbei auch zu wissen, dass unsere Flugschülerversicherung nur darauf abstellt, dass die Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen oder Körperverletzung, also zum Beispiel einem Unfall nicht mehr vorliegt.
Ist dies voraussichtlich länger als sechs Monate oder länger als sechs Monate der Fall, kommt die vereinbarte BU-Rente zur Auszahlung.
Hierbei wird sowohl auf die abstrakte Verweisung als auch auf die konkrete Verweisung verzichtet.

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Was bedeutet der Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung für die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente?
Verlieren Sie aufgrund gesundheitlicher Gründe oder aufgrund eines Unfalls als Flugschüler die Tauglichkeitsklasse 1 wird die vereinbarte BU-Rente aus Ihrer Flugschülerversicherung gezahlt. Durch den Verweisungsverzicht in Ihrer Versicherung kann der Versicherer Sie nicht auf eine theoretisch mögliche andere Tätigkeit verweisen und so die Leistung verweigern (Verzicht auf die abstrakte Verweisung).
In der Fluguntauglichkeitsklausel für Flugschüler wird aber auch zusätzlich auf die konkrete Verweisung verzichtet (konkreter Verweisungsverzicht). Dies ist ein enormer Pluspunkt in unserer Loss of Licence Versicherung.
Wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die konkrete Verweisung verzichtet, stellt der Versicherer die Leistung ein, wenn ein neuer Beruf ausgeübt wird. Man ist ja faktisch dann auch nicht mehr berufsunfähig.
Unsere Flugschülerversicherung beinhaltet aber auch einen Verzicht auf die konkrete Verweisung.
Es wird lediglich geprüft, ob die Tauglichkeitsklasse 1 wieder erreicht wurde. Ist dies nicht der Fall, wird die versicherte Rente aus der Flugschüler Versicherung weiter gezahlt.
Hier setzt die Frage der richtigen Laufzeit der Versicherung an. Da die Loss of Licence Versicherung auch dann weiter zahlt, wenn ein anderer Beruf ausgeübt wird, aber die Tauglichkeitsklasse 1 nicht wieder erlangt wurde, sollte die Laufzeit der Versicherung entsprechend lang gewählt werden.
Wir empfehlen die Flugunfähigkeitsversicherung für Flugschüler daher bis zum 60. Lebensjahr abzuschließen.
Nach Abschluss der Ausbildung zum Verkehrspiloten kann die Flugschülerversicherung unter bestimmten Voraussetzungen in eine LoL-Versicherung für Piloten umgewandelt werden.

Die Loss of Licence Versicherung nach der Flugschüler Ausbildung

Hat der Flugschüler seine Ausbildung zum Verkehrspiloten innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Fluguntauglichkeitsversicherung für Flugschüler abgeschlossen, kann der Vertrag auf die Loss of Licence Versicherungsbedingungen für Verkehrspiloten umgestellt werden.
Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft, für die der Pilot die Tätigkeit aufnimmt, ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt und die Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Tätigkeit gemeldet wird.
Ist dies der Fall kann die ursprünglich vereinbarte Höhe der LoL-Versicherung für Flugschüler um bis zu 100 Prozent erhöht werden. Weiterhin kann das Endalter auf das 65. Lebensjahr erhöht werden.

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Telefonische Anfragen

Bei Fragen zur Flugschülerversicherung oder zur Loss of Licence Versicherung (LoL-Versicherung) rufen Sie uns an.
Wir sind gern für Sie da.
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37

zufriedene Kunden

Kundenzufriedenheit ist uns ein ernstes Anliegen.
Wir sind selbstverständlich auch nach einem Abschluss für Sie da!

Experte in der LoL-Versicherung

Wir sind seit fast 30 Jahren in der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig.
Die Loss of Licence Versicherung und die Flugschüler Versicherung sind ein Hauptfeld unserer Tätigkeit.

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Vertrauen Sie uns und unserer Erfahrung und geben Sie diese wichtige Versicherung in kompetente Hände.
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