Wir hören von Flugschülern oft den Satz:
„Ich warte mit dem Abschluss einer Fluguntauglichkeitsversicherung, bis ich die Ausbildung abgeschlossen habe.“
Warum dies ein eklatanter Fehler ist, erklären wir im Folgenden.
Hierzu muss in die Bedingungen der Flugschülerversicherung geschaut werden.
In diesen ist klar geregelt, wie Flugschüler in der Fluguntauglichkeitsversicherung abgesichert sind.
Hier heißt es:
Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer in Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ist, gilt:
Wenn die versicherte Person (der Flugschüler) in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits sechs Monate ununterbrochen fluguntauglich war, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen.
Bei Abschluss einer Fluguntauglichkeitsversicherung für Flugschüler wird lediglich die Frage gestellt, ob Sie ein gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 besitzen.
Die ist die Voraussetzung dafür, dass Sie eine Flugschülerversicherung abschließen können.
Als Flugschüler können Sie Ihre Loss-of-Licence Versicherung beantragen, wenn Sie ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 1 besitzen.
Verlieren Sie aus gesundheitlichen Gründen, z.B. Krankheit, Unfall oder ähnliches Sehen Sie auch hier: Ursachen für Fluguntauglichkeit die Tauglichkeitsklasse 1, wird Ihnen die versicherte Rente so lange gezahlt, wie die Tauglichkeitsklasse nicht wiedererlangt wird, und zwar unabhängig davon, ob Sie inzwischen eine andere Tätigkeit ausüben.
Nach Beendigung der Ausbildung zum Verkehrspiloten gilt folgender Passus der Flugschülerversicherung:
„Beendet die versicherte Person die bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsvorsorge ausgeübte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer innerhalb von vier Jahren ab Policierungsdatum, gelten die Vereinbarungen zu den Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsvorsorge bei Verkehrsflugzeugführern (Loss-of-Licence Versicherung).“
Der Versicherungsschutz als Flugschüler (Verlust der Tauglichkeitsklasse 1) bleibt nach Abschluss der Ausbildung bestehen!
Auch, wenn Sie noch keine Anstellung gefunden haben!
„Bei Aufnahme einer Tätigkeit als Verkehrsflugzeugführer bei einem Luftfahrtunternehmen, das ein Verkehrsrecht für die Bundesrepublik Deutschland hat, kann unter den Voraussetzungen der Ziffer 1 die versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung gegen entsprechenden Mehrbeitrag im Rahmen der geltenden Angemessenheitsregeln um 100 %, maximal bis zu den für Verkehrsflugzeugführer geltenden Grenzen, erhöht werden.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer ohne erneute Gesundheitsprüfung die Verlängerung der Versicherungsdauer auf Endalter 65 beantragen.“
Als Flugschüler können Sie Ihre Loss-of-Licence Versicherung beantragen, wenn Sie ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis der Klasse 1 besitzen.
Wenn Sie Ihre Loss-of-Licence Versicherung erst nach Beendigung der Ausbildung beantragen, werden folgende Fragen gestellt:
„Sind Sie als Verkehrspilot bei einem Unternehmen der Deutschen Lufthansa mit Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedsstaat (zzgl. Schweiz und zzgl. SunExpress Antalya) beschäftigt?“
„Falls nein: Sind Sie als Verkehrspilot bei einem Luftfahrtunternehmen tätig, welches mindestens 15 Piloten beschäftigt (davon mindestens 50% festangestellt) und welches den Geschäftssitz in Deutschland oder Österreich hat?“
Nach Abschluss der Ausbildung werden wesentlich höhere Voraussetzungen an den
Abschluss einer Loss-of-Licence Versicherung gestellt.
So ist beispielsweise die Gesundheitsprüfung wesentlich umfangreicher.
Als Flugschüler genügt es, wenn die Gesundheitsfragen im Antrag beantwortet werden.
Nach der Ausbildung wird zusätzlich zu den im Antrag gestellten Gesundheitsfragen eine ärztliche Untersuchung verlangt, bei der die Gesundheitsfragen wesentlich umfangreicher sind.
Für eine Flugschülerversicherung eines 20-jährigen Flugschülers (Nichtraucher) mit einer versicherten Rente von 1500,-- Euro monatlich beträgt der monatliche Beitrag bis zum Endalter 50 nur ca. 38 Euro. Sehen Sie dazu auch hier: Kosten der Flugschülerversicherung
Bei Fragen zur Flugschüler Versicherung rufen Sie uns einfach an:
Tel.: +49 (0) 68 61 - 79 03 37
Hunderte Kunden vertrauen uns als Versicherungspartner.
Auch in der Flugschüler Versicherung sind wir gern Ihr Partner.
Wir sind seit fast dreißig Jahren in der BU-Versicherung tätig.
Die Loss of Licence Versicherung ist eins unserer Haupttätigkeitsfelder.
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