Zu Beginn ihrer Ausbildung schließen viele Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Diese Entscheidung ist richtig und gut. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch für Sie als Flugschüler vollkommen ungeeignet.
Als angehender Pilot benötigen Sie in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Fluguntauglichkeitsklausel.
Nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften haben Angebote für Flugschüler in der BU-Versicherung. Andere versichern Flugschüler zwar gegen Berufsunfähigkeit, jedoch ohne die für diese Personengruppe existentielle Flugdienstunfähigkeitsklausel. Dies ist wohl die falscheste und gefährlichste Absicherung für Flugschüler bei Fluguntauglichkeit.
Warum die Fluguntauglichkeitsklausel für Flugschüler so wichtig ist, soll hier erklärt werden.
Ohne die Flugdienstuntauglichkeitsklausel würden die normalen Bedingungen für die BU-Versicherung gelten. Man würde also erst eine Leistung erhalten, wenn man nicht mehr in der Lage wäre seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.
Ist hingegen eine Flugdienstuntauglichkeitsklausel in der BU-Versicherung für Flugschüler mit vereinbart, so ist der Flugschüler auf der sicheren Seite.
Wie diese Loss of Licence Klausel für Flugschüler aussehen sollte, wird in Folgenden erklärt.
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so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen.
Der Flugschüler erhält mit dieser Klausel in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung also schon dann eine Leistung, wenn die Voraussetzungen für die Tauglichkeitsklasse 1 aus oben angegebenen Gründen nicht mehr vorliegt.
Der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 kann schnell passieren. Mit dieser Loss of Licence Klausel ist der Flugschüler gut abgesichert. Es soll unbedingt darauf geachtet werden, dass die Tauglichkeitsklasse 1 explizit in der Fluguntauglichkeitsklausel genannt ist.
Ansonsten kann der Versicherer darauf verweisen, dass noch eine fliegerische Tätigkeit mit einer geringeren Tauglichkeitsklasse möglich wäre. Dann würde die Flugschülerversicherung nicht leisten.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt bei der Fluguntauglichkeitsversicherung ist der Verzicht auf die Verweisung. Man unterscheidet bei der Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei Arten der Verweisung.
Diese sind:
Was abstrakte Verweisung bedeutet:
Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Möglichkeit des Versicherers einen Kunden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, im Leistungsfall auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Das bedeutet, der Versicherer kann behaupten, der Versicherte kann noch einen anderen Beruf ausüben und aufgrund dieser Tatsache die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.
Es ist immens wichtig, dass in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung enthalten ist.
Selbstverständlich enthält unsere Flugschülerversicherung den Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Was konkrete Verweisung bedeutet:
Die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht man die Möglichkeit des Versicherers die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einzustellen, wenn der Versicherte wieder einer Täztigkeit nachgeht, die ihm einen entsprechenden Lebenstandard wie vor seiner Berufsunfähigkeit ermöglicht. Weiterhin muss der neu ausgeübte Beruf auch im allgemeinen gesellschaftlichen Ansehen dem vor der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf ungefähr entsprechen.
Auf die konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten nur die wenigsten Versicherungen.
Unsere Loss of Licence Flugschülerversicherung verzichtet auch auf die konkrete Verweisung! Dies ist ein abolter TOP-Punkt im Bedingungswerk, denn selbst wenn ein anderer Beruf später ausgeübt wird, zahlt die Versicherung weiter sofern die Tauglichkeitsklasse 1 nicht wieder erreicht wurde.
Bei Fragen zur Flugschüler Versicherung rufen Sie uns einfach an:
Tel.: +49 (0) 68 61 - 79 03 37
Hunderte Kunden vertrauen uns als Versicherungspartner.
Auch in der Flugschüler Versicherung sind wir gern Ihr Partner.
Wir sind seit fast dreißig Jahren in der BU-Versicherung tätig.
Die Loss of Licence Versicherung ist eins unserer Haupttätigkeitsfelder.
Lassen Sie uns Ihr Partner in der Fluguntauglichkeitsversicherung sein.
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