Als Flugschüler der EFA versichern - aber richtig!
Günstiger Beitrag durch Sonderkonditionen!

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Die European Flight Academy (EFA) ist eine Marke der Lufthansa Aviation Training. Seit 2017 stellt sie die Flugschule der Lufthansa Group dar.

Airline Piloten sowohl für die Lufthansa, als auch für andere Airlines werden hier ausgebildet.

Als Flugschüler, der einen Ausbildungsvertrag in Deutschland entweder bei der Lufthansa Aviation Training GmbH oder der European Flight Academy hat, können Sie über einen Rahmenvertrag, den wir Ihnen anbieten, einen günstigeren Beitrag für Ihre Flugschülerversicherung (Loss of Licence Versicherung) bekommen.

Wie bei anderen Ausbildungsberufen sollten auch Flugschüler eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) zu Beginn der Ausbildung zum Piloten abschließen. Allerdings ist für Flugschüler eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung völlig unzureichend.
Flugschüler brauchen in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine besondere Vereinbarung, die sogenannte Fluguntauglichkeitsklausel.

Eine normale BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Rente dann, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu 50 % auszuüben.
Was eine Flugschülerversicherung von einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet, wird nachfolgend erklärt.
Angebot Flugschülerversicherung anfordern.

Loss of License Versicherung, Flugschüler, Pilot Ausbildung

In der Loss-of-Licence Klausel wird vereinbart, dass Fluguntauglichkeit schon dann vorliegt, wenn die Tauglichkeitsklasse eins aus gesundheitlichen Gründen verloren geht.
Eine gesonderte Prüfung, ob die Tätigkeit noch zu 50 % ausgeübt werden kann, findet nicht statt.

Flugdienstuntauglichkeit muss klar definiert sein

Wann liegt Berufsunfähigkeit aufgrund Fluguntauglichkeit vor?

Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen.

Wichtig ist auch dieser Punkt:

Wenn die versicherte Person, also Sie als Flugschüler der European Flight Academy, infolge Krankheit, Körperverletzung, zum Beispiel Unfall oder eines mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits sechs Monate ununterbrochen fluguntauglich war, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.

Mit dieser Klausel in der BU-Versicherung wird also schon dann eine versicherte Rente gezahlt, wenn die Tauglichkeitsklasse eins aus den versicherten Gründen verloren geht.
Die Tauglichkeitsklasse eins kann schnell verloren gehen.
So kann zum Beispiel ein Tinnitus nach dem Besuch eines zu lauten Konzerts bereits dazu führen, dass die Tauglichkeitsklasse nicht mehr erteilt wird.
Als Flugschüler der European Flight Academy (EFA) sind Sie mit dieser Loss-of-Licence Klausel gut abgesichert.
Besonders wichtig ist, dass ausdrücklich die Tauglichkeitsklasse 1 in der Fluguntauglichkeitsklausel genannt ist.
Ist dies nicht der Fall, kann ein Versicherer die Zahlung mit der Begründung verweigern, dass noch eine andere fliegerische Tätigkeit, die mit einer geringeren Tauglichkeitsklasse ausgeübt werden könnte.

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Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung in der Flugschülerversicherung

In unserer Flugschülerversicherung für Flugschüler der European Flight Academy (EFA) wird sowohl auf die abstrakte als auch auf die konkrete Verweisung verzichtet.

Was versteht man hierunter?

Abstrakte Verweisung:
Abstrakte Verweisung heißt, dass der Versicherer die Möglichkeit hat, die Zahlung der versicherten Rente zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch noch in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben, den er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben könnte.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser Beruf tatsächlich ausgeübt wird.
In unserer Loss-of-Licence Versicherung für Flugschüler der European Flight Academy (EFA) wird selbstverständlich auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Konkrete Verweisung:
Die konkrete Verweisung besagt, dass der Versicherer die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einstellt, wenn der Versicherte tatsächlich, also konkret einen anderen Beruf als den versicherten ausübt und hiermit seinen Lebensunterhalt verdient.
Im eigentlichen Sinne ist der Versicherte dann ja auch nicht mehr berufsunfähig.
Den Verzicht auf die konkrete Verweisung enthalten nur die allerwenigsten Versicherungsbedingungen.

Selbstverständlich wird in unserer Versicherung für Flugschüler der European Flight Academy auch auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Dies ist ein absolutes Highlight unserer Flugschülerversicherung, denn die versicherte Rente wird so lange weitergezahlt, wie die Tauglichkeitsklasse eins nicht wiedererlangt wird, längstens bis zum versicherten Endalter.

Dies bedeutet, auch wenn nach dem Verlust der Tauglichkeitsklasse eins ein anderer Beruf tatsächlich ausgeübt wird, wird die versicherte Rente weitergezahlt, sofern die Tauglichkeitsklasse eins nicht wiedererlangt wird.

Was passiert mit der Flugschülerversicherung, wenn die Ausbildung bei der European Flight Academy beendet ist?

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Wenn Sie als Flugschüler der European Flight Academy (EFA) die bei Abschluss der Flugschülerversicherung ausgeübte Ausbildung innerhalb von vier Jahren ab dem Beginn der Versicherung abschließen, gelten die Vereinbarungen für die BU-Vorsorge bei Verkehrsflugflugzeugführern (Loss-of-Licence Versicherung).
Werden Sie danach bei einer Luftfahrtgesellschaft angestellt, die ein Verkehrsrecht für Deutschland besitzt, können Sie die versicherte LoL-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 100 % erhöhen.
Gleichzeitig können Sie das versicherte Endalter auf 65 erhöhen.
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Auch in der Flugschüler Versicherung sind wir gern Ihr Partner.

Erfahrung

Wir sind seit fast dreißig Jahren in der BU-Versicherung tätig.
Die Loss of Licence Versicherung ist eins unserer Haupttätigkeitsfelder.

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