Was ist in der Flugschülerversicherung abgesichert?
Die Flugschülerversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer sehr wichtigen zusätzlichen Vereinbarung.
Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um die Klausel zur Flugdienstuntauglichkeit bei Flugschülern.
Ohne die Loss of Licence (LoL) Klausel hätten Sie als Flugschüler lediglich eine normale BU-Versicherung. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist allerdings für Flugschüler und angehende Piloten vollkomen wertlos. Es würde dann die spezifische Absicherung des Lizenzverlustes fehlen.
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Nur mit einer Fluguntauglichkeitsklausel sind Sie als Flugschüler so abgesichert, dass Sie mit Ihrer Pilotenausbildung auf der sicheren Seite sind.
Diese Klausel wird auch als Loss Of Licence Klausel oder LoL-Klausel bezeichnet. Was sie im einzelnen beinhaltet, wird nachstehend erläutert.
Was in der Flugschülerversicherung versichert ist und wann sie zahlt
Kernstück der Flugdienstuntauglichkeitsversicherung für Flugschüler ist die Flugdienstuntauglichkeitsklausel. Mit dieser zusätzlichen Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen, wegen Körperverletzung oder nicht altersentsprechendem Kräfteverfall abgesichert.
Der entsprechende Klauseltext lautet so:
Wenn die versicherte Person - in Folge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, - voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen fluguntauglich war, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für das Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 (Verkehrsflugzeugführer) ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vorliegen.
Wie Sie aus der obigen Klausel für die Flugunfähigkeitsversicherung ersehen können, stellt die Flugschülerversicherung nicht wie die normale Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Prüfung ab, ob der zuvor ausgeübte Beruf noch zu mehr als 50 Prozent ausgeübt werden kann, sondern lediglich darauf, ob die Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten nicht mehr vorliegt.
Dies ist ein wesentlicher Punkt für Ihre Absicherung als Flugschüler. Die Flugschülerversicherung zahlt die vereinbarte Rente bei Fluguntauglichkeit bereits, wenn die Voraussetzungen für die Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr vorliegen. Die Rente wird so lange gezahlt, wie die Voraussetzungen für die Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten nicht mehr vorliegen. Auf die abstrakte und konkrete Verweisung wird hierbei verzichtet. Das bedeutet, die Rente wird bis zum vereinbaren Endalter gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen. Und das unabhängig davon, ob Sie in der Zwischenzeit eine andere berufliche Tätigkeit ausüben.
Die Flugschüler Versicherung bietet Versicherungsschutz bei Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten. Die Anforderungen, die an die Tauglichkeitsklasse 1 gestellt werden sind sehr hoch.
Durch gesundheitliche Probleme, Krankheit oder einen Unfall kann es schnell passieren, dass die Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr erteilt wird. Hier schützt die Flugschülerversicherung bei Fluguntauglichkeit vor den finanziellen Folgen.
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