Wann sollte eine Flugschülerversicherung abgeschlossen werden?
Die Ausbildung zum Verkehrspiloten ist eine teuer. Oft wird zur Finanzierung dieser Ausbildung ein Kredit aufgenommen. Um die Ausbildung zum Piloten zu beginnen muss das Medical mit der Tauglichkeitsklasse 1 bestanden werden.
Fallen die Voraussetzungen für die Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Verletzung aufgrund eines Unfalls weg, muss die Pilotenausbildung in der Regel beendet werden.
Dies kann schneller passieren, als manch einem lieb ist.
Angebot Flugschülerversicherung anfordern
Wenn Sie Ihre Pilotenaubildung beginnen, sollten Sie auch gleich eine Flugschülerversicherung abschließen. Zunächt einmal ist der Beitrag günstiger, je jünger Sie sind, wenn Sie die Versicherung abschließen. Zum Anderen ist ein Unfall zum Beispiel im Urlaub beim Sport schnell passiert und der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 geht damit einher. Ohne Flugschüler Versicherung stehen Sie in einem solchen Fall ohne Absicherung da.
Fluguntauglichkeit absichern bei Beginn der Ausbildung zum Piloten
Sie tragen sich mit dem Gedanken eine Flugschülerversicherung abzuschließen. Die Flugschüler Versicherung gehört zu den existentiellen Versicherungen für Piloten in der Ausbildung. Sie sollte daher bei Beginn der Ausbildung abgeschlossen werden. Die Tauglichkeitsklasse 1 kann aufgrund der hihen Anforderungen an dieses Medical schnell verloren gehen. Sind die Voraussetzungen für die Tauglichkeitsklasse 1 erst einmal aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls weggefallen, ist es zu spät für den Abschluss einer Flugschülerversicherung. Handeln Sie also jetzt und fordern Sie sich Ihr Angebot an.
Die Fluguntauglichkeitsversicherung für Flugschüler sollte möglichst mit Beginn der Ausbildung zum Piloten abgeschlossen werden. Natürlich ist ein späterer Abschluss ebenfalls noch möglich, jedoch nicht mehr, wenn bereits Fluguntauglichkeit vorliegt.
Je jünger man beim Abschluss der Loss of Licence Versicherung für Flugschüler ist, desto günstiger ist der Beitrag. Ein Unfall ist schnell passiert. Was wenn hierdurch die Tauglichklasse 1 verloren geht? Die Flugschülerversicherung schützt vor den finanziellen Folgen des Verlusts der Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten.
Ihre Fragen zur Loss of Licence Versicherung für Flugschüler und Piloten beantworten wir selbstverständlich auch gerne telefonisch.
Tel.: 0 68 61 - 79 03 37
Ihre Absicherung bei Fluguntauglichkeit sollten Sie nur in erfahrene Hände geben. Wir sind seit vielen Jahren in dem Bereich Flugschülerversicherung tätig.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dedem kompilizierten Feld Versicherung für Flugschüler und Piloten sind wir für Sie der Ansprechpartner erster Wahl.
Unsere Kunden sind unsere Partner - nach diesem Prinzip handeln wir.
Vor und nach dem Vertragsabschluss.
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